Wahlbeobachter werden

AUSZÄHLUNG BEOBACHTEN – MANIPULATIONEN VERHINDERN!

Jedermann hat das Recht vom Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Lediglich die Stimmabgabe in der Wahlkabine erfolgt geheim. Eine Anmeldung oder Registrierung als Wahlbeobachter ist nicht erforderlich. Ein Zutrittsrecht hat auch, wer selbst nicht wahlberechtigt ist. Jedoch kann der Wahlvorstand Personen, die die Durchführung der Wahl stören, aus dem Wahlraum verweisen. (Bundeswahlleiter)

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-09/bundestagswahl-wahlsoftware-hackerangriff-sicherheit-bsi-bundeswahlleiter

https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlbeobachtung.html

https://www.afd.de/wahlhelfer/

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