Demokratie und gerechter Wahlkampf im Jahre 2020

Es ist nun über 70 Jahre her, dass das Grundgesetz, das unseren Bürgern nach einer schweren Zeit wieder gleiche und umfassende Rechte zugesprochen hat, aus der Taufe gehoben wurde.
Je weiter wir uns von diesem Datum entfernen, umso mehr bekommt man das Gefühl, dass die Achtung vor diesen Grundsätzen unserer heutigen Gesellschaft für viele nicht mehr als Maßgabe ihrer eigenen Handlungen gesehen wird.
Beispielhaft sieht man dies an Art. 22 GG, welcher u. A. die Chancengleichheit der Parteien regelt. Diese besagt, dass jede Partei die gleichen Möglichkeit zugesprochen bekommt am Willensbildungsprozess der Gesellschaft teilzunehmen. Dem sind nicht nur die an den Wahlen teilnehmenden Parteien verpflichtet, sondern auch jeder einzelnen Bürger diese Landes.

Nicht zuletzt in Pulheim sieht man, dass man dies gerne mal vergisst, und infolge dessen mehr als 90% der Plakate, die die AfD als zugelassene Partei im Wahlkampf an die Laternen gebracht hat zerstört, bzw. überwiegend innerhalb von kürzester Zeit entwendet wurden. Das Ausmaß in welchem dies geschehen ist, lässt ein systematisches Vorgehen vermuten. Obwohl bereits zuvor zwei verdächtige Personen polizeilich ermittelt werden konnten, setzte sich dieses Verhalten in den vergangenen Nächten konsequent fort. Es ist bezeichnend, dass sich die Personen, die sich nicht nur des Diebstahls schuldig machen, sondern genau diesen Gleichbehandlungsgrundsatz unterminieren, in ihren Taten als „Verfechter“ unserer Grundrechte betrachten – Selbstjustiz im Heldenstil.

Genau so, wie wir als Partei die Zerstörung von Wahlplakaten verurteilen, unabhängig davon welche Partei Opfer diese Schandtaten werden, sehen wir es als Pflicht der anderen Parteien an diesen Umgang mit unserer Wahlwerbung ebenfalls klar und deutlich zu Verurteilen. Deshalb fordern wir die teilnehmenden Parteien auf sich für einen fairen Wahlkampf zu positionieren und den Straftätern eine klare Absage für dieses undemokratisch Verhalten zu erteilen.

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